Sowohl für Erdwärmebrunnen wie auch für
Erdwärmesonden ist bei dem zuständigen Landratsamt oder der Stadt
mittels "Bohr- und Nutzungsanzeige" die Bohrgenehmigung einzuholen.
Diese Bohranzeigen werden durch uns für Sie ausgeführt. Sie müssen
diese nur noch unterschreiben und an die zuständige Behörde
weiterleiten.
Bei Erdwärmebrunnen gilt die Genehmigung als erteilt, wenn seitens
der zuständigen Behörde bis 4 Wochen nach Antragsstellung kein
Widerspruch erfolgt.
Bei Erdwärmesonden muss durch einen Geologen eine "Bohr- und
Nutzungsanzeige" erstellt werden, die neben den Lageplänen in
verschiedenen Maßstäben das zu erwartende Bodenprofil, die
Qualifikation des Bohrunternehmens und seiner Mitarbeiter und die
chemische Zusammensetzung der verwendeten Sole enthält.
Nach den Bohrarbeiten muss für Erdwärmebrunnen durch einen
zugelassenen Gutachter für geothermische Anlagen < 50 kW gem. Art.
17 (BayWG) ein sog. "Wasserrechtliches Gutachten" erstellt werden,
welches die tatsächlichen geologischen Gegebenheiten erfasst.
Erst nach Vorlage dieses Gutachtens bei der zuständigen Behörde wird
der Betrieb der Wärmepumpen-Anlage für 20 Jahre genehmigt.
Für Erdwärmesonden wird kein wasserrechtliches Gutachten gefordert.
Sie müssen lediglich die Bohrverzeichnisse und den Nachweis der
Dichtigkeit der Erdsondenanlage (Verpressprotokolle) bei der
zuständigen Behörde einreichen, um die Betriebsgenehmigung zu
erhalten.
Diese Unterlagen erhalten Sie von uns automatisch nach Beendigung
der Bohrarbeiten.